„Angesichts der vorstehenden Ausführungen hat die Beklagte [RTP] wegen Verstoßes gegen § 50 Abs. 000 des Gesetzes über Fernseh- und audiovisuelle Dienste auf Abruf in der damals geltenden Fassung eine einmalige Geldbuße in Höhe von 3 Euro verhängt der Tatsachen, verliehen durch das Gesetz Nr. 34/78 vom 2015. Juli", heißt es in der Entscheidung der Regulierungsbehörde für soziale Kommunikation (ERC) vom 29. November.
Artikel 34 des Gesetzes über Fernsehen und audiovisuelle Dienste auf Abruf (LTSAP) betrifft die Zugänglichkeit, dh die Verpflichtung, Programme für Menschen mit besonderen Bedürfnissen zugänglicher zu machen.
„In Bezug auf die beschriebenen Tatsachen (…) bewiesene Tatsachen, indem nicht 12 Stunden pro Woche informative, erzieherische, kulturelle, Freizeit- oder religiöse Programme mit Verdolmetschung in portugiesischer Gebärdensprache garantiert werden, einschließlich vollständiger und täglicher Verdolmetschung eines der Nachrichtendienste in In der Nachtzeit sagte der Beklagte die Möglichkeit dieses Mangels an Übersetzung durch die portugiesische Gebärdensprache der Programme voraus“, erklärt der ERC.
RTP "wusste, dass es verpflichtet war, die Standards in Bezug auf die Verdolmetschung der Programme in die portugiesische Gebärdensprache einzuhalten, wohl wissend, dass die Nichtübertragung von Programmen mit Verdolmetschung in die portugiesische Gebärdensprache keine gesetzliche Grundlage finden würde, jedoch nicht , Sendungen unter diesen Bedingungen zu senden", präzisiert der ERC, da er bedenkt, dass "er die beschriebenen Tatsachen frei und bewusst praktiziert hat, wohl wissend, dass sein Verhalten verboten und gesetzlich strafbar war", nachdem er bereits Präzedenzfälle hatte .
„Die Tatsache bezüglich der Nichteinhaltung der 12 Wochenstunden von Programmen informativer, pädagogischer, kultureller, entspannender oder religiöser Art mit Verdolmetschung in portugiesischer Gebärdensprache, einschließlich der integralen und täglichen Verdolmetschung eines der Informationsdienste in der night period, from week 27 to week 37, of the year 2017“ auf RTP2, sind Informationen aus der Beratung ERC/2018/123 (OUT-TV) vom 14. Juni 2018.
Hinzu kommen die Aussagen der von der Angeklagten zitierten Zeugin Teresa Paixão, Leiterin der Programmabteilung von RTP2.
Der ERC erinnert daran, dass die Erklärung des Direktors in digitalem Format vom 27. Mai 2021 aufgezeichnet wurde und dass darin Folgendes angegeben ist: „'[n]die Sommerzeit, eine Zeit, in der nicht realisiert wurde, dass der Dolmetscher auf Sendung ist (… )'".
Die Regulierungsbehörde erinnert daran, dass sich RTP in einer schriftlichen Verteidigung darauf berief, dass „unabhängig davon, ob der Beklagte die Verpflichtungen in Bezug auf die Zugänglichkeit des RTP2-Programmdienstes für Personen mit besonderen Bedürfnissen verletzt hat oder nicht, in Bezug auf die Programmierung mit Verdolmetschung durch die portugiesische Gebärdensprache vorgesehen ist im Mehrjahresplan 2017/2020 kommt es darauf an, dass dieser Umstand niemals als Ordnungswidrigkeit geahndet werden kann“ und dass die Bestimmungen des Art. 34 Abs. 3 LTSAP „[…] eine einfache Regel zur Zuweisung der Zuständigkeit des ERC [ …] hat nur einen Adressaten – den ERC – und eine einzige Verpflichtung – die dieser Stelle, bestimmte Verpflichtungen gegenüber Dritten festzulegen“.
RTP räumt ein, dass „sachlich die in der Anklageschrift enthaltenen Schlussfolgerungen im Hinblick auf die in den Wochen 27 bis 30 des Jahres 2017 gemeldete Nichteinhaltung der Verpflichtungen in Bezug auf die Zugänglichkeit des Dienstes des RTP2-Programms durch Personen mit besondere Bedürfnisse in Bezug auf die Programmierung mit Verdolmetschung in die portugiesische Gebärdensprache, die im Mehrjahresplan 2017/2020 vorgesehen ist“.
Und er führt als mildernden Umstand an, dass diese Wochen „in etwa den Monaten Juli, August und September entsprechen, in denen einige der ganzjährig regulären Sendungen in portugiesischer Gebärdensprache […] wegen nicht mehr ausgestrahlt werden der üblichen Urlaubszeit und die Anpassung und Planung der Programmstrategie für den neuen Zeitplan".
ALU // ST
Lusa / Ende